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   BVerwG, 11.01.1967 - V C 48.66   

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https://dejure.org/1967,2097
BVerwG, 11.01.1967 - V C 48.66 (https://dejure.org/1967,2097)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1967 - V C 48.66 (https://dejure.org/1967,2097)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1967 - V C 48.66 (https://dejure.org/1967,2097)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erhalt eines Aufbaudarlehens für eine landwirtschaftliche Nebenerwerbssiedlung - Umfang des Ermessens der Ausgleichsbehörde

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.12.1962 - V C 46.62

    Anspruch auf Gewährung eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1967 - V C 48.66
    So ist insbesondere nicht ersichtlich, ob das Verwaltungsgericht überhaupt geprüft hat, ob das jetzige Vorhaben im Verhältnis zu der verlorenen Lebensgrundlage als angemessen anzusehen ist (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1962 - BVerwG V C 46.62 - [Fachberater 1964, 122 = Mtbl. BAA 1963, 546 = ZLA 1963, 90]).
  • BVerwG, 13.06.1958 - IV C 18.57
    Auszug aus BVerwG, 11.01.1967 - V C 48.66
    Infolgedessen hat es unterlassen zu prüfen, ob - wie in aller Regel - ein Spielraum für das behördliche Ermessen gegeben ist (vgl. Urteile des IV. Senats vom 13. Juni 1958 [BVerwGE 7, 110] und des erkennenden Senats vom 9. Dezember 1964 - BVerwG V C 018.64 - [ZLA 1965, 70, 247]).
  • BVerwG, 12.09.1968 - V B 146.67

    Feststellung von Vertreibungsschäden - Gewährung einer Kriegsschadenrente -

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß das Verwaltungsgericht nicht befugt ist, die Ermessensentscheidung der Behörde durch eine eigene Ermessensentscheidung zu ersetzen, und daß ihm insbesondere nicht die Befugnis zusteht, selbst die Ausschließung auf eine bestimmte Ausgleichsleistung zu beschränken, solange innerhalb des Bereichs der Verhältnismäßigkeit die Auswahl unter mehreren Ausgleichsleistungen möglich ist oder noch nicht sämtliche für den Betroffenen in Frage kommenden Ausgleichsleistungen feststehen (Urteil vom 7. Mai 1957 [BVerwGE 5, 50 [BVerwG 07.05.1957 - III C 378/56]]; Urteil vom 11. Januar 1967 - BVerwG V C 48.66 - Urteil vom 21. Oktober 1960 [BVerwGE 11, 172]).
  • BVerwG, 01.11.1967 - V C 165.66

    Antrag auf ein Wohnungsbaudarlehen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) -

    Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht nicht beachtet, daß der Beklagte - selbst wenn er für die Darlehensbewilligung zuständig wäre - nur dann zu einer solchen in seinem Ermessen stehenden Leistung verurteilt werden dürfte, wenn jede andere Ermessensausübung als die Darlehensgewährung, und zwar auch in der bestimmten Höhe, fehlerhaft wäre (Urteil vom 9. Mai 1956 [BVerwGE 3, 279] und die sich ihm anschließende ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. Urteil vom 11. Januar 1967 - BVerwG V C 48.66 - [ZLA 1967, 104]).
  • BVerwG, 14.05.1969 - V C 111.68

    Ausschließung von Ausgleichsleistungen nach § 360 Lastenausgleichsgesetz (LAG) -

    Weiter hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß das Verwaltungsgericht nicht befugt ist, die Ermessensentscheidung der Behörde durch eine eigene Ermessensentscheidung zu ersetzen, und daß ihm insbesondere nicht die Befugnis zusteht, selbst die Ausschließung auf eine bestimmte Ausgleichsleistung zu beschränken, solange innerhalb des Bereichs der Verhältnismäßigkeit die Auswahl unter mehreren Ausgleichsleistungen möglich ist oder noch nicht sämtliche für den Betroffenen in Frage kommenden Ausgleichsleistungen feststehen (Urteile vom 7. Mai 1957 [BVerwGE 5, 50 [BVerwG 07.05.1957 - III C 378/56]], vom 24. Februar 1965 - BVerwG V C 51.64 -, vom 11. Januar 1967 - BVerwG V C 48.66 - und vom 21. Oktober 1960 - BVerwG IV C 75.60 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 360 LAG Nr. 15], Beschluß vom 12. September 1968 - BVerwG V B 146.67 -).
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